Diese Führerscheinklassen bilden wir aus

 

 Klasse A

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Mindestalter: 24 Jahre (für Direkteinstieg), 20 Jahre (bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2)

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Mindestalter: 21 Jahre

Eingeschlossene Klassen: A2, A1 und AM


 Klasse A2

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW. Das Verhältnis der Leistung zum Gewicht darf 0,2 kW/kg nicht übersteigen.

Übergangsrecht: Fahrerlaubnisse der Klasse A beschränkt, die vor dem 19.01.2013 erteilt wurden, gelten nach zwei Jahren automatisch als Klasse A (unbeschränkt).

Mindestalter: 18 Jahre

Eingeschlossene Klassen: A1 und AM


Klasse A1

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.

Mindestalter: 16 Jahre

Eingeschlossene Klasse: AM


Klasse AM  

Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bestimmten maximalen Geschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h. Mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren.

Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³. Zusätzlich müssen sie hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor).

Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h. Der Hubraum darf im Falle von Fremdzündungsmotoren maximal 50 cm³ betragen. Bei anderen Verbrennungsmotoren ist eine max. Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW erlaubt. Elektromotoren dürfen eine max. Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW haben. Bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse – ohne die Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen – nicht mehr als 350 kg betragen.

Mindestalter: 16 Jahre

Eingeschlossene Klassen: keine


 

 Klasse B 

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg. Diese müssen zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen zzgl. Fahrer ausgelegt und gebaut sein. Sie sind auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse (zG) von nicht mehr als 750 kg zulässig. Bei Anhängern über 750 kg zG, darf die zG der Kombination 3.500 kg nicht übersteigen. 

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“) 

Eingeschlossene Klassen: AM und L

Hinweis: Wer einen Automatik-Führerschein macht, darf auch nur Automatikfahrzeuge fahren.


Klasse BE

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen. Der Anhänger bzw. Sattelanhänger darf 3.500 kg zulässige Gesamtmasse nicht übersteigen.

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“), Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig


Klasse B 96

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen. Gültig bei einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zG der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg.

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“), Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig

Eingeschlossene Klassen: keine



Klasse L

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden. Außerdem dürfen sie eine durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h haben. Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden. Zudem selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Mindestalter: 16 Jahre

Eingeschlossene Klassen: keine



Mofa

Einen Mofa-Führerschein darfst du bereits mit 15 Jahren machen. Der Führerschein berechtigt dich zum Führen von Fahrzeugen mit maximal 50 ccm Hubraum (bei einem Verbrennungsmotor) und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h. Ebenso ist das Fahren von Leichtmofas mit höchstens 30 ccm Hubraum und 20 km/h Höchstgeschwindigkeit erlaubt.

 





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