Prüfung:
Mindestanzahl Theoriestunden
Die Mindestanzahl von Theoriestunden für diesen Teil der Führerscheinprüfung ist Zulassungsvoraussetzung. Diese setzen sich zusammen aus 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden spezifischer Unterricht für die Klasse B.
Mit maximal 10 Fehlerpunkten aus 30 Fragen hat man die Pkw-Prüfung bestanden, man darf dabei jedoch nicht zwei Fragen falsch beantworten, die mit 5 Fehlerpunkten bewertet werden.
Ein Fahrschüler kann die theoretische Prüfung erst ablegen (frühestens drei Monate vor dem Erreichen des Mindestalters), und die Fahrschule davon überzeugt ist, dass er die nötigen Kenntnisse besitzt, und der Prüfauftrag beim TÜV vorliegt.
Hier einige Tipps zur Fahrprüfung..
- Sie dürfen erst einen Monat vor dem Mindestalter, also für BF17, 18 für Kl. B, A2, für Kl. A1, AM 16 Jahre, die Fahrprüfung ablegen.
- Wann und wo genau treffen wir uns?
- Wie viel Geld muss ich noch mitbringen?
- Brauche ich außer dem Personalausweis sonst noch was?
- Brillenträger müssen unbedingt ihre Brille mitnehmen! Das klingt logisch, aber besonders diejenigen, die ihre Sehhilfe nur zum Autofahren tragen müssen, neigen dazu, sie zu Hause zu vergessen.
- Lieber 30 Minuten zu früh am Treffpunkt ankommen als 5 Minuten zu spät.
- Das Handy vor der Prüfung komplett ausschalten. Selbst ein Vibrationsalarm könnte Sie vom Fahren ablenken.
- Sie benötigen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Ausländische Mitbürger benötigen einen Reisepass.
- Führerschein Erweiterung ( bei einer Erweiterung wird der alte Führerschein eingezogen).
- Für die Zweiradklassen ist festes und hohes Schuhwerk Vorschrift.
- Zahlung (Ausbildung und TÜV ) Am Tag vor der Fahrprüfung sind alle restlichen Zahlungen zu leisten,
damit Sie am Prüfungstag unbeschert durchstarten können.
- Kommen Sie ausgeschlafen zur Prüfung.
- Viel Erfolg !!!